
Übersicht der Anforderungen an das Förderprogramm „Coaching“
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) haben.
Der Zuschuss beträgt 50 % der Coachingausgaben bei einem Maximalvolumen von 12.000 € , d. h. der Förderbetrag je Themenbereich beträgt 6.000 €.
Gefördert werden Coachings im Zusammenhang mit
- einem Innovationsvorhaben. Dies betrifft die Neuausrichtung des Unternehmens durch Erschließung innovativer Produkt-, Prozess- bzw. Dienstleistungsfelder und / oder den Aufbau eines betrieblichen Innovationsmanagements. Der Aufbau eines betrieblichen Innovationsmanagements umfasst die systematische Generierung neuer Ideen bis hin zur Koordination der Umsetzung in neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Gegenstand des Innovations-Coachings kann auch die Neuausrichtung des Unternehmens im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten, die sich aus einer freiwilligen und zweckorientierten Kooperation mit anderen Unternehmen ergeben, sein.
- der Reduzierung des Energieverbrauchs. Dies betrifft Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung und / oder im Bereich der Nutzung regenerativerEnergien, die eine betriebsspezifische Innovation darstellen. Aufbauend aufeiner vorliegenden Energieanalyse wird die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen angestoßen und begleitet mit dem Ziel, alle Effizienzpotenziale transparent und dauerhaft nutzbar zu machen.
- demografischem Wandel. Dies betrifft sowohl personalpolitische Maßnahmen (Anpassung der Personalpolitik an die Alterung der Belegschaften und den Rückgang des Arbeitskräfteangebots, zum Beispiel in den Bereichen Personalrekrutierung, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsförderung) als auch marktbezogene Maßnahmen (Ausrichtung des Produkt- und Dienstleistungsangebots auf eine älter werdende Kundschaft).
- Unternehmensübergaben. Dies betrifft die Planung des Übergabeprozesses (Analyse der Ausgangssituation, Erörterung der Übergabealternativen, Grobbewertung des Unternehmens, Entwicklung eines konkreten Übergabekonzepts) bis hin zur Begleitung der Umsetzung.
Anforderungen an die Abwicklung seitens der Richtlinien:
Der Coach bereitet zusammen mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen unternehmerische Entscheidungen vor, entwickelt Verbesserungsvorschläge, gibt Anleitungen zu deren Umsetzung in der Betriebspraxis und erstellt einen Beratungsbericht. Dadurch sollen die verantwortlichen Personen im Unternehmen in die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen. Das Coaching soll möglichst innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Übersicht der Anforderunge an das Förderprogramm „Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung“
Gefördert wird ein Coaching für Unternehmen, die einen Standort in Baden-Württemberg mit bis zu 500 Beschäftigten haben. Der Zuschuss bei dem Förderprogramm beträgt 75% der Coachingausgaben. Die Höchstsätze sind abhängig vom Förderschwerpunkt. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert.
Es existieren 2 Förderschwerpunkte:
A. Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung
Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung kann die gesamte Belegschaft oder einzelne Beschäftigtengruppen einbeziehen und umfasst insbesondere- die Entwicklung einer Weiterbildungskonzeption entsprechend dem Qualifizierungsbedarf des Unternehmens und in diesem Zusammenhang die Sensibilisierung für die Bedeutung einer Personalentwicklung im Unternehmen.
- die Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Qualifizierungsangebote und der Organisation von bedarfsgerechten Qualifizierungsmaßnahmen.
B. Systematische Personalentwicklung
Unterstützt wird neben einer zielgruppenspezifischen auch eine allgemeine Personalentwicklung. Das zielgruppenspezifische Personalentwicklungscoaching kann folgende Beschäftigtengruppen einbeziehen:- An- und ungelernte Beschäftigte: Als an- und ungelernte Beschäftigte gelten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben und / oder
- ältere Beschäftigte ab 50 Jahren und / oder
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die am Unternehmensstandort beschäftigt sind und / oder
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund.
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Sinne des Förderprogramms gelten Beschäftigte, die selbst oder deren Eltern (mindestens ein Elternteil) nach Deutschland zugewandert oder ausländischer Herkunft sind.
Im Förderschwerpunkt B liegt der maximale Zuschuss bei 8.000 € , d. h. bei 50 % Förderung liegt das Maximalvolumen von € 16.000,00
Anforderungen an die Abwicklung seitens der Richtlinien:
Der Coach entwickelt zusammen mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen auf das Coachingthema zugeschnittene Konzeptionen, gibt Anleitungen zu deren Umsetzung in der Betriebspraxis und erstellt einen Beratungsbericht, der auch Anregungen zur nachhaltigen Implementierung enthält. Dadurch sollen die verantwortlichen Personen im Unternehmen in
die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen.
Finanzielle Abwicklung:
Die Leistung wird durch das beratene Unternehmen beantragt. Dazu muß ein Antrag (Excel-Liste) ausgefüllt werden. Dieser wird durch die L-Bank genehmigt.
Die Erstattung der getätigten Coachingausgaben erfolgt nach Ende des Coaching. Die Auszahlung kann mit einem Schlussverwendungsnachweis unter Vorlage der entsprechenden Rechnungskopien und Kontoauszüge sowie eines Kurzberichts des Beratungsunternehmens angefordert werden.